Olsberg (Hochsauerlandkreis)

Jugendhilfe Olsberg - Inobhutnahme - Olsberg (Hochsauerlandkreis)

Angebot zur Kurzzeitunterbringung im Rahmen der Inobhutnahme
Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII für Kinder/Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren.

Inobhutnahme
Das Jugendamt richtet die Anfrage für die anstehende Aufnahme an die Jugendhilfe Olsberg, bzw. direkt an die Wohngruppe.
Das Kind oder der Jugendliche wird, bei freier Kapazität, zeitnah in die Gruppe aufgenommen.


Zielsetzungen
Kurzfristige Aufnahme von Kindern/Jugendlichen im Rahmen der Inobhutnahme. Mit dem Herausnehmen des Kindes/Jugendlichen aus dem bisherigen Umfeld wird ihm hier ein Schutz- und Schonraum geboten.

Mit der Aufnahme sollte ein konkreter Auftrag verbunden sein.

Ausschlusskriterien sind bei Anfragen im Einzelfall zu überprüfen.
Festgelegte Ausschlusskriterien für unsere Gruppe:

  • Suchtproblematiken
  • Psychische Erkrankungen
  • Gewalttätiges Verhalten
  • Sexuelle Übergriffigkeit
  • fehlende Mitwirkungsbereitschaft