Informationen für Jugendämter

Professionelle Grundhaltung

Fachliche Entscheidungen
Vom Aufnahmeprozess bis hin zur Beendigung einer Maßnahme werden alle wichtigen Schritte auf der Grundlage fachlich begründeter Entscheidungen und unter Berücksichtigung der Partizipation aller Beteiligten getroffen.

Transparenz
Mit Offenheit und Transparenz begegnen die Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe Olsberg den Herausforderungen der täglichen Arbeit. Diese Haltung bietet für alle Beteiligten ein hohes Maß an Schutz und Handlungssicherheit.

Individualität
Der Anspruch unserer Arbeit ist, sich flexibel auf dynamische Veränderungsprozesse und die zunehmende Notwendigkeit von Individualität einzustellen. Aspekte wie Qualität, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Offenheit und Transparenz spielen in unserer Unternehmenskultur eine entscheidende Rolle.

Krisenintervention

D
ie Jugendhilfe Olsberg hält mit 2 Kriseninterventionsgruppen ein Angebot für die Jugendämter des Hochsauerlandkreises und des Kreises Soest vor. Hier können 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche Kinder und Jugendliche in Obhut genommen werden. In unseren Regelwohngruppen besteht, abhängig von der Belegungssituation, ebenfalls die Möglichkeit einer kurzfristigen Inobhutnahme. Bei Anfragen wenden Sie sich bitte an die Erziehungsleitung.

Kooperationspartner
Schulen in Olsberg und Umgebung
In Olsberg und Umgebung gibt es ein breit gefächertes Angebot an Schul- und Ausbildungsformen, so dass wir unsere Kinder und Jugendlichen auf unterschiedliche Weise fördern und auf das Berufsleben vorbereiten können.

Mit der Roman Herzog Schule, Schule für soziale und emotionale Förderung, arbeiten wir eng zusammen. Gestaltet sich die Teilnahme am Unterricht innerhalb des Klassenverbundes als vorübergehend zu schwierig, besteht die Möglichkeit einer individuellen Förderung des Kindes in der Schulstation auf dem Gelände der Jugendhilfe Olsberg.

LWL Kinder und Jugendpsychiatrie (KJP) Marsberg
Eine enge Kooperation mit der KJP Marsberg ermöglicht ambulante und stationäre Behandlungen, sowie Kriseninterventionen und Langzeittherapie. Mitarbeiter/innen der KJP unterstützen beratend unsere Teams in den wöchentlichen Teamsitzungen und arbeiten mit unseren Kindern und Jugendlichen im therapeutischen Setting.

Leistungsangebot

Hier finden Sie Informationen zu unserem differenzierten Leistungsangebot


Madlen Warkentin
Kinderschutzfachkraft

§8aSGB VIII Kinderschutzfachkraft
Seit der Einführung des § 8a SGB VIII sind das Jugendamt und die freien Träger aufgefordert, Vereinbarungen abzuschließen, die eine koordinierte und fachlich angemessene Zusammenarbeit im Kinderschutz regeln.

In den Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) erbringen, ist sicherzustellen, dass bei der Gefährdung eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (Kinderschutzfachkraft) beratend hinzugezogen wird.

Die „Kinderschutzfachkraft“ hilft der zuständigen Fachkraft (z.B. Erzieher/innen) als unparteiische Instanz das individuelle Risiko für ein Kind einzuschätzen. Sie unterstützt die Fachkräfte ausschließlich in Form von Beratung, um gemeinsam ein qualifiziertes Hilfs- und Schutzkonzept für das betreffende Kind zu erstellen. Hierbei kann die „Kinderschutzfachkraft“, bei Anhaltspunkten zur Kindeswohlgefährdung, folgende Aufgaben übernehmen:

  • Risikoeinschätzung
  • Beratende Begleitung der fallführenden Fachkraft hinsichtlich Wahrnehmung und Bewertung von Risikofaktoren
  • Unterstützung der fallführenden Fachkraft wirksame Wege zu Hilfsangeboten zu entwickeln
Informationen für Eltern und Kinder

Fragen und Antworten

Warum muss ich in einer Jugendhilfeeinrichtung leben?

Wie funktioniert eine Aufnahme in eine Gruppe?

Welche Informationen bekomme ich von der Einrichtung?

Darf ich Kontakt zu meiner Familie und zu meinen Freunden haben?

Darf ich nach Hause fahren ?

Wer hilft mir bei Kummer und Sorgen?

Was ist wenn ich krank werde?

Was ist mit Schule?

Wie kann ich meine Freizeit gestalten?

Wie verbringe ich die Ferien?

Werden Feietage und Geburtstage gefeiert?

Bekomme ich Taschengeld?

Muss ich mein Zimmer mit jemandem teilen und darf ich es selbst gestalten?

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Warum muss ich in einer Jugendhilfeeinrichtung leben?

Die Gründe für eine Aufnahme in einer Jugendhilfeeinrichtung sind vielfältig.

Entweder gab es in der Vergangenheit Dinge die Deine gute Entwicklung gestört haben, das Zusammenleben in Deinem Umfeld so schwierig geworden ist, dass es nicht mehr geklappt hat oder es wurde festgestellt, dass Du einer so großen Gefahr ausgesetzt warst und dich das Jugendamt erstmal zu Deinem Schutz in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht hat.

Abhängig von deinem Alter wurdest du in diese Entscheidung mit einbezogen.

Wie funktioniert eine Aufnahme in eine Gruppe ?

Auf Antrag der Eltern/Sorgeberechtigten

In der Regel stellen Deine Eltern/Sorgeberechtigten einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt. Das Jugendamt spricht dann mit allen Beteiligten und prüft, ob eine Heimunterbringung wirklich notwendig ist. Wenn das so ist, wird nach einer geeigneten Einrichtung gesucht und es werden Termine zum gegenseitigen Kennenlernen vereinbart.

Können Sich alle Beteiligten, also Eltern/Sorgeberechtigte, das Jugendamt, die Einrichtung eine Aufnahme vorstellen, kann ein Aufnahmetermin vereinbart werden. Je nach Deinem Alter wirst auch Du in diesen Prozess mit einbezogen.

Bei Gefahr

Kommt es bei Dir zuhause zu Situationen, die Dich in Gefahr bringen, kann es auch zu einer schnellen Aufnahme kommen. Solche Situationen können körperliche und psychische Gewalt sein, aber auch Vernachlässigung und Verwahrlosung. Wenn das Jugendamt darüber informiert wird, kann es eingreifen und sogar gegen den Willen Deiner Eltern/Sorgeberechtigten eine Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung veranlassen. In solchen Fällen entscheidet dann das Gericht darüber, ob Du zurück nach Hause darfst, oder ob für Dich erstmal eine geeignete Wohngruppe gesucht werden soll.

Auf eigenen Wunsch

Wenn Du Dich in deinem Zuhause nicht mehr wohl fühlst und nicht mehr zurecht kommst, kannst Du Dich im Jugendamt beraten lassen und um eine Aufnahme in einer Jugendhilfeeinrichtung bitten.

Wenn die Fachkräfte des Jugendamtes dann feststellen, dass es gute Gründe dafür gibt, kann es ebenfalls zu einer Aufnahme kommen.

Welche Informationen bekomme ich von der Einrichtung?

Du und Deine Familie werden über alle wichtigen Dinge informiert

- Gruppen und Häuser der Jugendhilfe Olsberg

- Adressen, Telefonnummern

- Namen und Aufgaben der Betreuer und Leitungskräfte

- Deine Rechte und Pflichten

- Regeln der Gruppen und der Einrichtung

- Du bekommst du die Information, wer in Deiner Gruppe Dienst hat.

- bei allen Fragen stehen Dir die Mitarbeiter/innen zur Verfügung

Darf ich Kontakt zu meiner Familie und zu meinen Freunden haben?

Wenn Du bei uns lebst, möchten wir, dass Du Dich erstmal wohl fühlst. Gemeinsam mit deinen Eltern wollen wir sorgen, dass du die Hilfe und Unterstützung bekommst, die du brauchst.

Dazu gehören auch Kontakte zur Familie und Freunden.

Du darfst:

- Telefonieren

- Briefe/E-Mails schreiben und lesen

Die Betreuer/innen dürfen jedoch einen Brief zurückhalten bzw. den PC – Zugang/ein Telefonat verwehren oder kontrollieren, wenn die Gefahr besteht, das dir selbst oder einem anderen dadurch Schaden zugefügt wird

- Besuch empfangen oder andere besuchen

Zu deinem Wohl kann es nötig sein, dass Kontakte zu bestimmten Personen begleitet, eingeschränkt oder ganz unterbunden werden. Deine Betreuer/innen sagen dir die Gründe dafür und erklären sie dir.

Darf ich nach hause fahren?

Besuche zuhause, die sogenannten Heimfahrten werden immer mit Deinen Eltern/Sorgeberechtigten, dem Jugendamt, Dir und der Gruppe besprochen und vereinbart. Wenn nichts dagegen spricht kannst Du also auch ein Wochenende oder einen Teil der Ferien zuhause verbringen.


Wer hilft mir bei Kummer und Sorgen?

Wenn Du ankommst, brauchst Du Zeit um dich zurecht zu finden. Du kannst erwarten, dass die Betreuer/innen dich willkommen heißen und dich in deiner neuen Umgebung unterstützen und dir helfen. Ein Pädagoge wird dein Bezugsbetreuer werden. Ein Bezugsbetreuer ist jemand, der sich besonders für Dich und Deine Anliegen interessiert. Mit ihm kannst alle Dinge besprechen, die Dir wichtig sind.

Wenn es Dinge gibt, von den Du glaubst, dass Dir der Bezugsbetreuer nicht weiterhelfen kann, kannst du dich jederzeit an andere Erwachsenen wenden.
In der Regel sind das die Gruppenleiterinnen und Therapeuten/innen.
Die Leitung der Einrichtung kannst du ebenfalls immer ansprechen und direkte Hilfestellung oder Beratung einfordern. (Kontakt)

Was ist wenn ich krank werde?

Wenn es Dir nicht gut geht, du krank wirst, oder einen Unfall hast, bekommst du immer die notwendige Betreuung, die Du brauchst. Das kann eine Vorstellung bei einem Arzt, ein Aufenthalt in einem Krankenhaus oder ein Termin bei einem Therapeuten sein. In allen Fällen informieren wir Dein Eltern/Sorge-Berechtigten.
In allen gesundheitlichen Angelegenheiten wirst du beraten und unterstützt.

Was ist mit Schule ?

Mit einem Wohnortwechsel ist in den meisten Fällen auch ein Wechsel der Schule verbunden. Olsberg ist ein Schulstandort. Vor Ort befinden sich folgende Schulformen:

- Grundschulen

- Haupt- Real- und die Sekundarschule.

- Förderschule für Menschen mit einer Körperbehinderung

- Berufskolleg

Im 12 Km entfernten Brilon befindet sich zudem eine Schule für Soziale und emotionale Förderung, sowie ein Gymnasium.
Mit allen Schulen und Ausbildungsstätten arbeiten wir sehr eng zusammen. Darüber hinaus kooperieren wir mit Überbetrieblichen Ausbildungsträgern wie Kolping und dem Internationalen Bund.

Wie kann ich meine Freizeit gestalten?

Die Freizeitgestaltung ist ein sehr wichtiges Thema. Du kannst dich auf unserem weitläufigen Gelände so richtig austoben. Ein Spielplatz, sowie ein modernen Kunstrasenplatz laden zum Spielen an. Darüber hinaus bieten die Gruppen verschiedene Freizeitmöglichkeiten an. Angefangen von Brett- Karten und Gruppenspielen in der Gruppe, über Ausflüge bis hin zu erlebnispädagogischen Angeboten wie Klettern oder Kajak fahren an.

Auch das PC Spielen und Internetsurfen sowie Fernsehen gehören zur Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in unserer Einrichtung.

Im Winter gibt es bei uns die Möglichkeit, Wintersportarten zu betreiben.

Einige Angebote findest du hier:

Gern gesehen wird auch, wenn Du einem Hobby nachgehst. Das kann zum Beispiel auch die Zugehörigkeit zu einem Verein bedeuten.


Wie verbringe ich die Ferien?

In den Sommerferien fahren alle Gruppen etwa 10 bis 20 Tage in den Gruppenurlaub. Wohin und wie lange sie fahren entscheiden sie in der Regel selbst und besprechen das je nach alter der Gruppenbewohner mit ihnen.

Sofern es erlaubt und möglich ist, kannst du auch einen Teil der Ferien zuhause oder bei Deinen Verwandten  oder Bekannten verbringen.

Die übrigen Ferienzeiten werden von den Gruppen individuell gestaltet. Die eine Gruppe fährt noch mal weg, die andere bietet ein Ferienprogramm vor ort an. Auch hier gibt es die Möglichkeit nach Absprache einige Zeit zuhause zu verbringen.


Wie werden Feiertage und Geburtstage gefeiert?

Das Feiern von Festen, Feiertagen und Geburtstagen ist uns ein wichtiges Anliegen. Zum Geburtstag überreichen wir Dir ein Geschenk und gestalten den Tag mir Dir gemeinsam. Das kann eine schöne Geburtstagsfeier in der Gruppe sein, oder eine Gruppenaktion wie Kegeln, Schlittschuhlaufen usw.

Abhängig von deinem Alter kann auch eine Fete organisiert werden zu der Du Deine Freunde einladen kannst. Das kannst Du dann mit Deinen Bezugspädagogen besprechen.

Jede unserer Gruppen feiert Weihnachten. Meistens ist das eine Weihnachtsfeier in der letzten Woche vor dem 24. Dezember. Auch hier gibt es eine Bescherung, leckeres Essen und eine schöne Zeit. Kinder und Jugendliche, die Weihnachten nicht zuhause sein können, feiern den Heiligabend und die Weihnachtstage mit den Betreuern in der Gruppe.


Bekomme ich Taschengeld ?

Du bekommst regelmäßiges Taschengeld. Die Höhe dieses Geldes ist von Deinem Alter abhängig. Es kann Dir eingeteilt, in voller Höhe ausgezahlt, oder auf dein Konto überwiesen werden. Wie das genau bei Dir gehandhabt wird, wird mit Dir besprochen.


Muss ich mein Zimmer mit jemandem teilen und darf ich es selbst gestalten?

In allen unseren Wohngruppen gibt es Einzelzimmer. Diese dürfen mit persönlichen Dingen so gestaltet werden, dass Du Dich wohl fühlen kannst. Deine Betreuer helfen Dir gerne dabei.

Ombudsmann

Was ist ein Ombudsmann?

Ein Ombudsmann ist ein unabhängiger Ansprechpartner, mit dem alle Kinder und Jugendlichen und Mitarbeiter ihre Sorgen und Nöte teilen können. Im Streitfall vermittelt er zwischen den Parteien und setzt sich für ihre Rechte ein. Er unterstützt sie, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen, wenn sie mit etwas nicht einverstanden sind, wenn man sie nicht richtig informiert hat, wenn sie selbst eine Information weitergeben oder zu etwas Stellung nehmen möchten.

Der Ombudsmann trifft und bespricht sich mit der Leitung und dem Träger der Einrichtung, um sich für die Sorgen und Anliegen „ Aller“ stark zu machen. Er kann jedoch nur Empfehlungen aussprechen und keine Anweisungen erteilen. Diese Aufgabe wird ehrenamtlich übernommen.Grundsätzlich besteht für den Ombudsmann die Schweigepflicht, erfährt er jedoch von Straftaten, muss er diese der Polizei melden.

Zu meiner Person als Ombudsmann in der Einrichtung der Jugendhilfe Olsberg:
Mein Name ist Rudolf Kretzer und ich wohne in Niedersfeld. Ich bin 1952 geboren, bin verheiratet und habe zwei Söhne und ein Enkelkind. Jetzt bin ich Rentner und arbeite ehrenamtlich als Diakon in der kath. Kirche. Nachdem ich mich viele Jahre in der Politik auf Stadt- und Kreisebene eingesetzt habe, bin ich jetzt noch ehrenamtlicher Arbeitsrichter am Landesarbeitsgericht in Hamm.

Gerne setze ich mich für andere Menschen ein und versuche, für jeden ein offenes Ohr zu haben.

Ich bin zu erreichen unter der Handy-Nr. 0151-50852806

Und per email unter: ombudsmann_rudolf_kretzer@gmx.de